Windparkerneuerung (Repowering), Fragen und Antworten
Wann wird darüber entschieden?
Was ist ein Repowering?
Von Repowering ist die Rede, wenn Windräder eine Betriebsdauer von ca. 25 Jahre erreicht haben und gegen effektivere Anlagen ausgetauscht werden. Hiervon ist auch der Windpark im Dreieck zwischen den Ortschaften Meinkot, Papenrode und Velpke betroffen.Was ändert sich?
Im Rahmen eines Repowerings plant die PNE AG in der Samtgemeinde Velpke den Rückbau von 15 Windenergieanlagen (WEA) und die Errichtung von insgesamt neun leistungsstärkeren Windenergieanlagen des Herstellers Siemens Gamesa mit einer Gesamthöhe von jeweils 250m(Quelle: PNE AG).
Der Windpark wird nach dem Repowering die Kapazität haben 39.500 4-Personen-Haushalte zu versorgen.
Wann erfolgt der Umbau?
Der Startschuss fällt im 4.Quartal 2022. Zunächst werden die 15 vorhandenen Windräder inklusive Fundamente zurück gebaut. Die Inbetriebnahme der 9 neuen Windräder erfolgt in Q4/2023.Wie kann ich mich einbringen?
Die für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen können vom 15.11.2021 bis einschließlich 22.12.2021 beim Landkreis Helmstedt und bei der Samtgemeinde Velpke eingesehen werden.Hat die Gemeinde keine Entscheidungskompetenz?
Nein, da der Windpark nicht auf der Gemarkung Velpke errichtet wird. Die Gemeinde Velpke kann im laufenden Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG Verfahren und im laufenden Verfahren der Flächennutzungsplananpassung lediglich Stellung beziehen. Erweist sich eine Stellungsnahme als berechtigt und kann durch ein Gutachten untermauert werden, sind Änderungen in der Gestaltung des Windparks möglich.Wer hat über den Standort entschieden?
Es handelt sich bei der Fläche um ein vom Regionalverband Braunschweig ausgewiesenes Vorranggebiet für Windenergienutzung welches in der Gemarkung Bahrdorf und Twülpstedt liegt. Die Fläche wird für das Repoweringvorhaben vergrößert. Aufgrund der Bestimmungen aus dem regionalen Raumordnungsprogramm ist die Samtgemeinde dazu verpflichtet den Flächennutzungsplan anzupassen. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits vom Rat der Samtgemeinde Velpke beschlossen.Windpark Papenrode (Quelle: PNE AG) |
Was ist ein BImSchG Verfahren??
Der Windpark ist eine genehmigungspflichtige Anlage und durchläuft das Bundesimmissionsschutzgesetz Verfahren (BImSchG V). Ziel des Verfahrens ist es, Mensch und Umwelt vor unzumutbaren Belastungen zu schützen. Die Zuständigkeit für das BImSchG Verfahren liegt beim Landkreis Helmstedt. Betroffene Personen und Anrainergemeinden können bis zum 14.01.22 Stellung beziehen.Müssen wir mit mehr Lärm rechnen?
Wir haben die PNE AG um eine Vergleichsberechnung ''heutiger Stand (vor Repowering) im Kontext zum zukünftigen Stand (nach Repowering) gebeten. Daraus geht hervor, dass sich die Schallbelastung nicht signifikant verändert. Nach Rückbau der 15 Bestandsanlagen und Neuerrichtung/Betrieb der 9 neuen Anlagen wird es zu keiner wahrnehmbaren Verschlechterung der Schallsituation in der Ortschaft Meinkot kommen.Immissionsrichtwerte für Wohngebiete: 55dB(A) tagsüber, 40dB(A) nachts.
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Müssen wir mit mehr Wurfschatten rechnen?
(Quelle PNE AG)
Wird die vorhandene Schallbelastung durch den Kiesabbau in Meinkot berücksichtigt?
Lässt sich die Schallgrenze für Meinkot auf 35dB reduzieren?
Auf diese Frage haben wir seitens der PNE AG nachfolgende Antwort erhalten:Wir können nachvollziehen, dass sich der ein oder andere Bürger hinsichtlich der zukünftigen Schallbelastung an seinem Wohnort besorgt zeigt – nicht zuletzt deshalb, weil die geplanten Anlagen deutlich größer sind als die Bestandsanlagen. Wie aber gutachterlich nachgewiesen, halten auch die beantragten neun Windenergieanagen die Grenzwerte der TA Lärm, die zum Schutz der Bevölkerung ausgearbeitet und festgelegt worden sind, ein.
Was das Schallgutachten angeht, möchte wir noch einmal herausstellen, dass dieses einer sehr konservativen Betrachtungsweise zu Grunde liegt. So werden beispielsweise die Annahmen getroffen,…
- …. dass die für die Schallausbreitung meteorologisch günstigsten Bedingungen vorherrschen,….
- …. dass keinerlei Vegetation die Schallausbreitung hemmen…
- …. und dass der Wind derart weht, dass er die Schallausbreitung jeder Anlage (und Vorbelastung wie den Kiesabbau) gleichzeitig und zielgerichtet auf einen Immissionsort begünstigt – unabhängig von der Lage der Windenergieanlage zum Immissionsort, was de facto unrealistisch ist, es sei denn, die Anlagen stünden in einer Linie zu einem Immissionsort.
Trotz dieser „worst-case-Betrachtung“ werden wir mit dem beantragten Betriebsmodus die Grenzwerte der TA Lärm einhalten. Zu erwarten ist, dass wir aufgefordert sein werden, im laufenden Betrieb eine Abnahmemessung durchführen zu lassen, die belegt, dass wir die Grenzwerte auch tatsächlich einhalten. Was die Sorgen der Bürger hinsichtlich des Schalls angeht, ist also festzustellen, dass die Grenzwerte eingehalten werden und – besonders wichtig – sich durch das Repowering der Anlagen an der Schallsituation in den Wohnlagen kaum etwas ändert.
Insofern – und da bitten wir um Ihr Verständnis – ist uns mit Blick auf die sehr hohen Investitionskosten daran gelegen, den Windpark in dem nun beantragten Betriebsmodus zu betreiben. Mit Blick auf die kommunale Beteiligung nach §6 EEG, die sich an den Stromerträgen orientiert, ist dies sicherlich auch im Interesse der Gemeinden.
Wird es Rundumleuchten geben?
Ja. Diese werden allerdings nur aktiv wenn sich ein Flugobjekt (z.B. Rettungshubschrauber) in unerwartet niedriger Höhe nähert.a) weiße Leuchten
b) rote Markierungen
Können nicht kleinere Windräder aufgestellt werden?
Wir haben beim Betreiber auch dieses Thema angesprochen. Zielsetzung ist eben möglichst viel Energie zu generieren. Eine Höhenreduzierung von 50m reduziert die Energieeffizienz um 20%.Was ist mit Vogelschlag?
Der untere Rand des Rotors befindet sich bei den alten Windrädern in 30 m Höhe, bei den Neuen in 80 m Höhe. Vogelschlag wird so deutlich reduziert sein, weil die meisten und auch geschützten Arten in dieser Höhe nicht fliegen. Auch ist festgelegt, dass nach landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungen die Windräder zum Schutz der Vögel auf den Äckern 3 Tage abgestellt werden. Darüber hinaus werden zusätzliche Ausgleichsflächen zum Schutz der Tierwelt geschaffen.Was ist mit Infraschall?
Profitiert die Gemeinde finanziell?
Neben den Einnahmen aus der Gewerbesteuer wird es eine jährliche Zuwendung auf Basis des Netto-Jahresstromertrags des Gesamtwindparks geben.Kann der vorhandene Windpark nicht weiter betrieben werden?
Der Windpark würde sicher noch einige Jahre Energie erzeugen. Die Entscheidung ein Repowering durchzuführen resultiert aus der Klimapolitik der Bundesregierung. Auch in unserer Fraktion gibt es Befürworter und Skeptiker.Ist der Umbau in Anbetracht der Gesamt CO2 Bilanz sinnvoll?
Das können wir nicht beurteilen. Wir werden diese Thematik aber mit unserer Bundes SPD (Ausschuss für Wirtschaft und Energie) diskutieren und werden entsprechend informieren.Wir hatten die Gelegenheit, diese Thematik den Bundestagsabgeordneten Falko Mohrs und Timon Gremmels (Ausschuss Wirtschaft und Energie) abzustimmen.
Als Ergebnis haben wir mitgenommen, dass die CO2 Amortisierungszeit für einen Windpark bei ca. 8 Monaten liegt. Im Anschluss wird über 20 Jahre CO2 neutral Energie erzeugt.
Wir werden bezüglich dieser Fragestellung auch noch einmal auf den Betreiber des Windparks (PNE AG) zugehen.
Werden für den Bau der Rotorblätter Regenwaldhölzer verarbeitet?
Wie erfolgt der Rückbau der vorhandenen Windräder?
Was hält die Velpker SPD vom Repowering Vorhaben?
Visualisierung aus Meinkot betrachtet
Auf Antrag der SPD hat der Rat der Gemeinde Velpke einen Einwand erhoben.
Wann wird darüber entschieden?
Dieser Termin ist öffentlich.
E-Mail: kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de
Tel.: 05351/121-1600