Windparkerneuerung (Repowering), Fragen und Antworten

Eure Fragestellungen bezüglich der Windparkerneuerung (Repowering) nehmen wir gern auf. Eine Übersicht der bislang eingegangenen Fragestellungen und unsere Antworten findet ihr in der nachfolgenden Auflistung.
Wir empfehlen zusätzlich den Faktencheck des BMWI: Vorurteile gegenüber der Windenergie.
 
  • Was ist ein Repowering?
  • Was ändert sich?
  • Wann erfolgt der Umbau?
  • Wie kann ich mich einbringen?
  • Hat die Gemeinde keine Entscheidungskompetenz?
  • Wer hat über den Standort entschieden?
  • Was ist ein BImSchG Verfahren?
  • Müssen wir mit mehr Lärm rechnen?
  • Wird die vorhandene Schallbelastung durch den Kiesabbau in Meinkot berücksichtigt?
  • Lässt sich die Schallgrenze für Meinkot auf 35dB reduzieren?
  • Müssen wir mit mehr Wurfschatten rechnen?
  • Wird es Rundumleuchten geben?
  • Können nicht kleinere Windräder aufgestellt werden?
  • Was ist mit Vogelschlag?
  • Was ist mit Infraschall?
  • Profitiert die Gemeinde finanziell?
  • Kann der vorhandene Windpark nicht weiter betrieben werden?
  • Ist der Umbau in Anbetracht der Gesamt CO2 Bilanz sinnvoll?
  • Werden Regenwaldhölzer für die Rotorbätter verarbeitet?
  • Wie erfolgt der Rückbau der vorhandenen Windräder?
  • Was hält die Velpker SPD vom Repowering Vorhaben?
  • Visualisierung aus Meinkot betrachtet.
  • Auf Antrag der SPD hat der Rat der Gemeinde Velpke einen Einwand erhoben.
    Wann wird darüber entschieden?
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    Was ist ein Repowering?

    Von Repowering ist die Rede, wenn Windräder eine Betriebsdauer von ca. 25 Jahre erreicht haben und gegen effektivere Anlagen ausgetauscht werden. Hiervon ist auch der Windpark im Dreieck zwischen den Ortschaften Meinkot, Papenrode und Velpke betroffen.


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    Was ändert sich?

    Im Rahmen eines Repowerings plant die PNE AG in der Samtgemeinde Velpke den Rückbau von 15 Windenergieanlagen (WEA) und die Errichtung von insgesamt neun leistungsstärkeren Windenergieanlagen des Herstellers Siemens Gamesa mit einer Gesamthöhe von jeweils 250m
    (Quelle: PNE AG).

    Der Windpark wird nach dem Repowering die Kapazität haben 39.500 4-Personen-Haushalte zu versorgen.


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    Wann erfolgt der Umbau?

    Der Startschuss fällt im 4.Quartal 2022. Zunächst werden die 15 vorhandenen Windräder inklusive Fundamente zurück gebaut. Die Inbetriebnahme der 9 neuen Windräder erfolgt in Q4/2023.



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    Wie kann ich mich einbringen?

    Die für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen können vom 15.11.2021 bis einschließlich 22.12.2021 beim Landkreis Helmstedt und bei der Samtgemeinde Velpke eingesehen werden. 
    Zusätzlich werden die Unterlagen unter folgendem Link bereitgestellt: 
     
    Bis einschließlich 14.01.2022 können sich betroffene Bürger beim Landkreis Helmstedt zum Vorhaben mit einer Stellungnahme äußern. 

    Gern können Sie sich auch an uns, dem Team der SPD Ortsabteilung wenden. Wir haben bereits über unsere Homepage und in sozialen Medien eine Abfrage gestartet.


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    Hat die Gemeinde keine Entscheidungskompetenz?

    Nein, da der Windpark nicht auf der Gemarkung Velpke errichtet wird. Die Gemeinde Velpke kann im laufenden Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG Verfahren und im laufenden Verfahren der Flächennutzungsplananpassung lediglich Stellung beziehen. Erweist sich eine Stellungsnahme als berechtigt und kann durch ein Gutachten untermauert werden, sind Änderungen in der Gestaltung des Windparks möglich.


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    Wer hat über den Standort entschieden?

    Es handelt sich bei der Fläche um ein vom Regionalverband Braunschweig ausgewiesenes Vorranggebiet für Windenergienutzung welches in der Gemarkung Bahrdorf und Twülpstedt liegt. Die Fläche wird für das Repoweringvorhaben vergrößert. Aufgrund der Bestimmungen aus dem regionalen Raumordnungsprogramm ist die Samtgemeinde dazu verpflichtet den Flächennutzungsplan anzupassen. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits vom Rat der Samtgemeinde Velpke beschlossen.

    Windpark Papenrode (Quelle: PNE AG)



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    Was ist ein BImSchG Verfahren??

    Der Windpark ist eine genehmigungspflichtige Anlage und durchläuft das Bundesimmissionsschutzgesetz Verfahren (BImSchG V). Ziel des Verfahrens ist es, Mensch und Umwelt vor unzumutbaren Belastungen zu schützen. Die Zuständigkeit für das BImSchG Verfahren liegt beim Landkreis Helmstedt. Betroffene Personen und Anrainergemeinden können bis zum 14.01.22 Stellung beziehen.   


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    Müssen wir mit mehr Lärm rechnen?

    Wir haben die PNE AG um eine Vergleichsberechnung ''heutiger Stand (vor Repowering) im Kontext zum zukünftigen Stand (nach Repowering) gebeten. Daraus geht hervor, dass sich die Schallbelastung nicht signifikant verändert. Nach Rückbau der 15 Bestandsanlagen und Neuerrichtung/Betrieb der 9 neuen Anlagen wird es zu keiner wahrnehmbaren Verschlechterung der Schallsituation in der Ortschaft Meinkot kommen. 

    Immissionsrichtwerte für Wohngebiete: 55dB(A) tagsüber, 40dB(A) nachts. 

    Die Gegenüberstellung wurde von der Pavana GmbH, einem akkreditierten Gutachter erstellt.

    Lärmpegel vor dem Repowering
    Download Original PDF-Dokument

    Lärmpegel nach Repowering




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    Müssen wir mit mehr Wurfschatten rechnen?

    Was den Schattenwurf betrifft, wurde dieser in einer gutachterlichen Stellungnahme von einem unabhängigen Büro untersucht und bewertet. Auf Basis einer software-gestützten Simulation wurde festgestellt, dass die gesetzlich festgeschriebenen Richtwerte stellen- bzw. phasenweise überschritten werden. Zur Einordnung dieses Ergebnisses ist zu berücksichtigen, dass, erstens, die Anlagen mit einer entsprechenden Abschaltautomatik (Schattenwurfmodul) ausgerüstet sind, das bei Überschreitung der zulässigen Schattenwurfdauer an den umliegenden Wohngebäuden die Anlagen automatisch abschaltet und dass, zweitens, eine „worst-case“-Betrachtung als Grundlage der gutachterlichen Bewertung dient. „Worst-case“ bedeutet, dass angenommen wird, dass die Sonne ununterbrochen scheint („wolkenloser Himmel“) und die Windrichtung über den Tagesverlauf dem Sonnengang folgt. Da sich die Windkraftanlagen immer bestmöglich in den Wind drehen, würde damit immer die maximal mögliche Rotorkreisfläche einen Wurfschatten verursachen, was in der Realität über den gesamten Tagesverlauf nicht vorkommt.
    Das Schattenwurfgutachten finden Sie in Kapitel 4.7 und eine Beschreibung der Funktionsweise des Schattenwurfmoduls in Kapitel 4.8 der Antragsunterlagen. 
    (Quelle PNE AG)


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    Wird die vorhandene Schallbelastung durch den Kiesabbau in Meinkot berücksichtigt?

    Ja, im Genehmigungsverfahren werden zur Berechnung der Schallimmission auch Vorbelastungen betrachtet.

    Hier haben wir allerdings im Rahmen unserer Analyse eine Auffälligkeit erkannt. Als Berechnungsgröße wird nämlich nicht berücksichtigt, dass der Kiesabbau sich weiter in Richtung Meinkot verlagert. 

    Wir werden im Rahmen des BImSchG Verfahrens einen Antrag stellen, dass dies berücksichtigt wird und eine Neuberechnung durch einen neutralen Gutachter erstellt wird.

    Die nachfolgende Grafik zeigt die aus unserer Sicht unglücklich gewählte Berechnungskoordinate B01. 


        

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    Lässt sich die Schallgrenze für Meinkot auf 35dB reduzieren?

    Auf diese Frage haben wir seitens der PNE AG nachfolgende Antwort erhalten:

    Wir können nachvollziehen, dass sich der ein oder andere Bürger hinsichtlich der zukünftigen Schallbelastung an seinem Wohnort besorgt zeigt – nicht zuletzt deshalb, weil die geplanten Anlagen deutlich größer sind als die Bestandsanlagen. Wie aber gutachterlich nachgewiesen, halten auch die beantragten neun Windenergieanagen die Grenzwerte der TA Lärm, die zum Schutz der Bevölkerung ausgearbeitet und festgelegt worden sind, ein.

    Was das Schallgutachten angeht, möchte wir noch einmal herausstellen, dass dieses einer sehr konservativen Betrachtungsweise zu Grunde liegt. So werden beispielsweise die Annahmen getroffen,…

    • …. dass die für die Schallausbreitung meteorologisch günstigsten Bedingungen vorherrschen,….
    • …. dass keinerlei Vegetation die Schallausbreitung hemmen…
    • …. und dass der Wind derart weht, dass er die Schallausbreitung jeder Anlage (und Vorbelastung wie den Kiesabbau) gleichzeitig und zielgerichtet auf einen Immissionsort begünstigt – unabhängig von der Lage der Windenergieanlage zum Immissionsort, was de facto unrealistisch ist, es sei denn, die Anlagen stünden in einer Linie zu einem Immissionsort.

     

    Trotz dieser „worst-case-Betrachtung“ werden wir mit dem beantragten Betriebsmodus die Grenzwerte der TA Lärm einhalten. Zu erwarten ist, dass wir aufgefordert sein werden, im laufenden Betrieb eine Abnahmemessung durchführen zu lassen, die belegt, dass wir die Grenzwerte auch tatsächlich einhalten. Was die Sorgen der Bürger hinsichtlich des Schalls angeht, ist also festzustellen, dass die Grenzwerte eingehalten werden und – besonders wichtig – sich durch das Repowering der Anlagen an der Schallsituation in den Wohnlagen kaum etwas ändert.

    Insofern – und da bitten wir um Ihr Verständnis – ist uns mit Blick auf die sehr hohen Investitionskosten daran gelegen, den Windpark in dem nun beantragten Betriebsmodus zu betreiben.  Mit Blick auf die kommunale Beteiligung nach §6 EEG, die sich an den Stromerträgen orientiert, ist dies sicherlich auch im Interesse der Gemeinden.



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    Wird es Rundumleuchten geben?

    Ja. Diese werden allerdings nur aktiv wenn sich ein Flugobjekt (z.B. Rettungshubschrauber) in unerwartet niedriger Höhe nähert.

    Um die Windräder auch aus weiterer Entfernung bei Tageslicht zu erkennen gibt es zwei Möglichkeiten.
    a) weiße Leuchten
    b) rote Markierungen
    Die neuen Windräder werden rote Markierungen an Rotoren und am Anlagenmast erhalten.  


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    Können nicht kleinere Windräder aufgestellt werden?

    Wir haben beim Betreiber auch dieses Thema angesprochen. Zielsetzung ist eben möglichst viel Energie zu generieren. Eine Höhenreduzierung von 50m reduziert die Energieeffizienz um 20%.


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    Was ist mit Vogelschlag?

    Der untere Rand des Rotors befindet sich bei den alten Windrädern in 30 m Höhe, bei den Neuen in 80 m Höhe. Vogelschlag wird so deutlich reduziert sein, weil die meisten und auch geschützten Arten in dieser Höhe nicht fliegen. Auch ist festgelegt, dass nach landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungen die Windräder zum Schutz der Vögel auf den Äckern 3 Tage abgestellt werden. Darüber hinaus werden zusätzliche Ausgleichsflächen zum Schutz der Tierwelt geschaffen.


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    Was ist mit Infraschall?

    Wir hatten die Gelegenheit, diese Thematik mit unseren Bundestagsabgeordneten Falko Mohrs und Timon Gremmels (Ausschuss Wirtschaft und Energie) abzustimmen. 

    Nach dem heutigen Stand der Wissenschaft, lässt sich eine Beeinträchtigung durch Infraschall ausschließen. 

    Nachzulesen ist dies u.a. in nachfolgenden Dokumenten:



    Falls ihr aufgrund der Berichtsflut im Internet unsicher seid und noch Befürchtungen habt, empfehlen wir eine Stellungnahme (Einspruch) beim Landkreis Helmstedt bis zum 14.01.2022.  



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    Profitiert die Gemeinde finanziell?

    Neben den Einnahmen aus der Gewerbesteuer wird es eine jährliche Zuwendung auf Basis des Netto-Jahresstromertrags des Gesamtwindparks geben. 

    Wir werden uns dafür einsetzen, dass ein Teil der finanziellen Zuwendungen an die Gemeinde nicht im Haushalt untergehen, sondern gezielt für die Attraktivitätssteigerung unserer Ortschaften Meinkot, Velpke, Wahrstedt eingesetzt werden.


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    Kann der vorhandene Windpark nicht weiter betrieben werden?

    Der Windpark würde sicher noch einige Jahre Energie erzeugen. Die Entscheidung ein Repowering durchzuführen resultiert aus der Klimapolitik der Bundesregierung. Auch in unserer Fraktion gibt es Befürworter und Skeptiker.


    Ist der Umbau in Anbetracht der Gesamt CO2 Bilanz sinnvoll?

    Das können wir nicht beurteilen. Wir werden diese Thematik aber mit unserer Bundes SPD (Ausschuss für Wirtschaft und Energie) diskutieren und werden entsprechend informieren.

    Aktualisierung 22.12.2021
    Wir hatten die Gelegenheit, diese Thematik den Bundestagsabgeordneten Falko Mohrs und Timon Gremmels (Ausschuss Wirtschaft und Energie) abzustimmen. 
    Als Ergebnis haben wir mitgenommen, dass die CO2 Amortisierungszeit für einen Windpark bei ca. 8 Monaten liegt. Im Anschluss wird über 20 Jahre CO2 neutral Energie erzeugt.
    Darüber hinaus ist nicht zu vergessen, dass zumindest dezentral Arbeitsplätze gesichert werden und die Wirtschaft angekurbelt wird.

    Seht dazu auch den Faktencheck des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi): Vorurteile gegenüber der Windenergie
     
    Wir werden bezüglich dieser Fragestellung auch noch einmal auf den Betreiber des Windparks (PNE AG) zugehen.   


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    Werden für den Bau der Rotorblätter Regenwaldhölzer verarbeitet?

    Leider ist es so, dass einige Hersteller für den Bau der Rotorblätter Balsaholz aus Regenwäldern verarbeiten, weil es hart und trotzdem flexibel ist. Pro Rotorblatt werden dafür 15 Kubikmeter Balsaholz verarbeitet und wertvoller Regenwald abgeholzt. Das ist aus Sicht der Velpker SPD verwerflich und unakzeptabel. Erfreulicherweise sind die Rotorblätter der zukünftigen Anlagen im Windpark Papenrode laut "Datenblatt technische Daten"  aus Glasfaser und CFK (kohlenstoffverstärkter Kunststoff). Info aus BImschG Verfahren Anlage 12.3.


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    Wie erfolgt der Rückbau der vorhandenen Windräder?

    Im Falle einer Betriebseinstellung werden die Windenergieanlagen fachgerecht demontiert und einer geordneten Wiederverwertung zugeführt. Der Rückbau wird im Rahmen der Genehmigung durch entsprechende Rückbaubürgschaften bereits mit Beginn des Betriebes sichergestellt. Nach dem Rückbau (einschließlich Fundament und wassergebundenen Wegen und Kranstellflächen) wird der Boden wieder rekultiviert. Es verbleiben keine nachteiligen Umwelt- oder sonstigen Auswirkungen.
    Info aus BImschG Verfahren Anlage 8.1.  


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    Was hält die Velpker SPD vom Repowering Vorhaben?

    Wir halten den Klimaschutz für die wichtigste Herausforderung unserer Zeit und unterstützen die Klimapolitik der Bundesregierung. 

    In unserer Aufgabenstellung als Kommunalpolitiker sehen wir uns in der Pflicht, die Interessen aller Bürger und Bürgerinnen unserer Gemeinde zu vertreten und werden uns weiterhin mit Euren/Ihren Fragestellungen und Befürchtungen auseinandersetzen. 

    Das Repowering Vorhaben wird uns noch über Jahre begleiten. Lasst uns im Dialog bleiben!  




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    Visualisierung aus Meinkot betrachtet

    Visualisierung der Sichtbeziehung von vier Standorten in Meinkot mit Blick auf das Repowering-Gesamtvorhaben Papenrode/Bahrdorf. Die Windkraftanlagen sind sowohl in ihrer Lage als auch in ihrer perspektivischen Größe realitätsnah abgebildet. Die aus luftfahrtrechtlichen Gründen notwendigen Markierungen an den Flügelspitzen wurden eingefügt und die Darstellung der Windkraftanlagen ist entsprechend der Witterungsverhältnisse farblich angepasst. Aufgrund der winterlichen Jahreszeit sind die Lichtverhältnisse der Visualisierung nicht ideal. Wiederrum wird die direkte Sichtbeziehung im Frühling, Sommer und Herbst durch die belaubten Bäume deutlich eingeschränkt.






    Quelle: PNE AG, Cuxhaven


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    Auf Antrag der SPD hat der Rat der Gemeinde Velpke einen Einwand erhoben.
    Wann wird darüber entschieden?

    Der Erörterungstermin findet am 28.04.2022, 10:00Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Rümmer statt.
    Dieser Termin ist öffentlich. 
    Weitere Informationen sind beim Landkreis Helmstedt zu erfragen:
    E-Mail: kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de
    Tel.: 05351/121-1600