STRABS - Fragen und Antworten

Das Thema Straßenausbausatzung ist ein hochbrisantes und auch emotionales Thema. Es handelt sich um eine Kommunalabgabe, die demjenigen, der diese Abgabe zahlen muss, finanziell schwer trifft.
Wie bereits während des Kommunalwahlkampfes angekündigt, hat sich die SPD Fraktion Velpke mit der Thematik auseinandergesetzt und ist der Meinung, dass diese Abgabe sozial ungerecht und deshalb nicht tragbar ist. Anlieger werden zur Beitragspflicht herangezogen, ohne deren persönliche Leistungsfähigkeit und die tatsächliche Inanspruchnahme der Straße durch die gesamte Bevölkerung zu berücksichtigen.
Als logische Konsequenz werden wir in der im Mai stattfindenden Ratssitzung der Gemeinde Velpke die Abschaffung der Straßenausbausatzung (Strabs) beantragen.
Da wir feststellen mussten, dass dieses Thema komplexer ist als auf dem ersten Blick gedacht, haben wir uns eine Faktenliste zusammengestellt um auf die wesentlichsten Dinge einen Blick zu werfen und natürlich um über dieses Thema genauestens zu informieren. Die Faktenliste ist dynamisch und wird, sobald neue Fragen und Erkenntnisse auftauchen, weitergeführt.
An dieser Stelle einen Dank an Georg Brantowski, der als Vertreter der Bürgerinitiative gegen die Straßenausbausatzung mit seiner Expertise zu diesem Thema hilfreiche Informationen beigesteuert hat. 

Eure Fragestellungen bezüglich der STRABS nehmen wir gern per E-Mail auf. Eine Übersicht bisher eingegangener Fragestellungen und unsere Antworten findet ihr in der nachfolgenden Auflistung.

 
  • Was ist die Strabs?
  • Seit wann gibt es die Strabs in Velpke?
  • Ist die Strabs steuerlich absetzbar?
  • Wie hoch ist der zu zahlende Anteil für den Eigentümer?
  • Was ist mit bereits gezahlten Strabs-Beiträgen?
  • Wann müssen Eigentümer zahlen?
  • Warum kann man die Strabs nicht gleich auf Samtgemeinde Ebene abschaffen?
  • Macht eine Abschaffung auf Landesebene nicht mehr Sinn?
  • Welche finanziellen Alternativen gibt es?
  • Wird es einen Nachteil für Mieter haben, sofern die Grundsteuer zur Finanzierung von grundhaften Sanierungen erhöht werden sollte?
  • In welchen niedersächsischen Gemeinden wird die Strabs noch erhoben und wo nicht? (Strabs-Atlas)
  • Können Kommunen mit defizitärem Haushalt überhaupt die Strabs abschaffen?
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    Was ist die Strabs?

    Die Straßenausbausatzung (kurz Strabs) ist eine Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erhoben wird. Man spricht in diesem Sinne von „grundhafter“ Sanierung“. Seitdem trägt jeder Grundstückseigentümer, je nach Größe des Grundstücks gemäß der in der Satzung festgelegten Höhe, einen Teil der anfallenden Kosten. Die Höhe der Kosten liegt in vielen Fällen im 5stelligen Bereich.


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    Seit wann gibt es die Strabs in Velpke?

    Sie wurde am 17.09.1987 in der Gemeinde Velpke rückwirkend zum 01.01.1983 eingeführt.


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    Ist die Strabs steuerlich absetzbar?

    Nein, grundsätzlich können die Straßenausbaubeiträge steuerlich nicht geltend gemacht werden, weder für Eigentümer noch für Vermieter. Allerdings sind sich Juristen und Gerichte in dieser Frage noch nicht so recht einig. Es gibt hier eine Diskrepanz zwischen Erschließungskosten und Straßenausbausatzung. Es lohnt sich wohl auf jeden Fall der Weg zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Der Bundesfinanzhof hat in 2020 entschieden, dass Grundstückseigentümer die von der Gemeinde in Rechnung gestellten Beiträge für eine Straße nicht bei der Einkommensteuer absetzen können (www.bundesfinanzhof.de). Urteil vom 28. April 2020 (Az.: VI R 50/17). Das aktuelle BFH-Urteil lässt ahnen, dass Straßenausbaubeiträge kaum juristisch besiegt, sondern auf politischem Weg abgeschafft werden müssen. Nach diesem Urteil fehlt den Straßenausbaubeiträgen mehr denn je ihre Legitimation. Die Ausbaubeiträge gehören auch im Sinne des Steuerrechts abgeschafft.



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    Wie hoch ist der zu zahlende Anteil für den Eigentümer?

    Der Anteil in Velpke für die Gemeindestraßen liegt aktuell für die betroffenen Anwohner/Eigentümer bei 70% der Gesamtherstellungskosten, wobei der zu zahlende Wert sich an verschiedenen Faktoren, welche in der Straßenausbausatzung explizit aufgeführt sind, orientiert (z.B. Grundstücksfläche, Wohnnutzung, Art des Wohngebäudes, Geschosszahl). Je nach Straßenart variiert der prozentuale Anteil für die Eigentümer. Die genaue Zusammensetzung erliest sich in der Gemeindesatzung.


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    Was ist mit bereits gezahlten Strabs-Beiträgen?

    Stichtagsregelungen sind leider grundsätzlich üblich. Niemand hat z.B. auch Anspruch auf Rückzahlung von KiTa Gebühren aus der Zeit vor der Befreiung der Gebühr. Es ist selbstverständlich ungerecht denen gegenüber, welche vorher noch belangt worden sind. Aber eine einvernehmliche Lösung gibt es hierzu leider nicht, somit müsste man sich an die Stichtagsregelung halten.


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    Wann müssen Eigentümer zahlen?

    Bei Instandhaltung: Die Kommunen sind im Betrieb ihrer gemeindeeigenen Straßen verpflichtet, diese in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Es umfasst in der Regel oberflächliche Arbeiten. Die Kosten trägt in diesem Fall zu 100% die Kommune.

    Grundhafte Sanierung: Die Kommune trägt sowohl die Straßendecke als auch den Untergrund ab. Ggf. werden dort Infrastruktur ergänzende Maßnahmen (z.B. Stromversorgung, Telekommunikationsleitungen, Frischwasser/Abwasserleitungen) vorgenommen. Eine grundhafte Sanierung wird erst nach eingehender Prüfung der Kommune vorgenommen. Bei einer grundhaften Sanierung werden die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke im Zuge der Straßenausbausatzung anteilig belangt.


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    Warum kann man die Strabs nicht gleich auf Samtgemeinde Ebene abschaffen?

    Die Strabs hat ihre rechtliche Grundlage allein in den Kommunalabgabegesetzen der Bundesländer, deswegen darf eine Abschaffung auch nur kommunal (also nur für die Gemeinde) abgeschafft werden. Die Samtgemeinde Velpke besteht aus mehreren Kommunen, die jeweils eigene Straßenausbaubeitragssatzungen haben. 
    Folgende Kommunen gehören zur Samtgemeinde Velpke: 
    • Velpke (SPD Antrag zur Abschaffung ist gestellt)
    • Groß Twülpstedt (Bauausschuss hat am 31.08.22 für die Abschaffung gestimmt)
    • Danndorf (auf Antrag der SPD abgeschafft)
    • Bahrdorf (haben bereits die Abschaffung der Strabs im Rat beschlossen) 
    • Grafhorst 
    Deswegen obliegt es nur den einzelnen Gemeinden sie abzuschaffen. Einzige Ausnahme wäre, wenn die Abschaffung im Kommunalabgabegesetz auf Landesebene beschlossen werden würde.


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    Macht eine Abschaffung auf Landesebene nicht mehr Sinn?

    Selbstverständlich würde es mehr Sinn machen, die Abschaffung auf Landesebene durchzuführen. Zur Zeit haben mittlerweile 8 Bundesländer die Strabs entweder abgeschafft oder erst gar nicht eingeführt. In Niedersachsen betragen die Einnahmen durch die Strabs aktuell zwischen 30 und 40 Millionen Euro. Dies entspricht einem Anteil am Länderetat von gerade einmal 0,0333 %! Durch eine bessere Haushaltsplanung könnte man die Kosten für grundhafte Sanierungen demnach mit dem Landesetat auffangen. Auf Antrag der SPD Fraktion in der Gemeinde Velpke hat der Rat der Gemeinde Velpke eine Resolution zur landesweiten Abschaffung der Strabs an den niedersächsischen Landtag gestellt.


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    Welche finanziellen Alternativen gibt es?

    Grundhafte Sanierungen kosten der Kommune natürlich sehr viel Geld. Jede Gemeinde versucht, seinen Haushalt so ausgeglichen wie möglich zu gestalten um sich nicht mehr und mehr zu verschulden. Eine grundsätzlich Alternative bietet den Kommunen die Finanzierung über die Grundsteuer B. Dies ist die steuerliche Abgabe von Eigentümern gemessen an ihrer Grundstücksgröße. Auf kommunaler Ebene gibt es nicht viel Abgaben, die diesbezüglich zur Verfügung stehen, auch kann keine zusätzliche Abgabe (z.B. auf alle Bewohner der Kommune) eingeführt werden.

    Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag aus dem Etat in die jährliche Haushaltsplanung mit einzubeziehen, da ja nicht jährlich Straßen grundhaft saniert werden müssen. 

    Wir fordern eine Finanzierung aus allgemeinen Haushaltsmitteln.  


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    Wird es einen Nachteil für Mieter haben, sofern die Grundsteuer zur Finanzierung von grundhaften Sanierungen erhöht werden sollte?

    Ein Argument der Strabs-Befürworter ist, dass durch eine Erhöhung der Grundsteuer B die Kosten für die Erhöhung vom Eigentümer auf den Mieter umgelegt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Eigentümer die für sie anfallenden Kosten gern weitergeben möchten. Es ist aber laut BGB unzulässig, eine Mietanpassung aufgrund der Strabs vorzunehmen. Lediglich die Nebenkosten dürften vom Vermieter erhöht werden, welche sich aber nicht willkürlich, sondern nach einem bestimmten Schlüssel errechnen. Sollten die grundhaften Sanierungen allein durch den Haushalt finanziert werden, hätte dies keinen Einfluss auf den Mieter, da die Vermieter dementsprechend keine Strabs-Gebühren bzw. höhere Grundsteuer B zahlen müssten. Eine Schlussfolgerung wäre somit, dass dem Mieter durchaus Nachteile entstehen würden, sofern die Strabs beibehalten wird. 

    Um Nachteile für Mieter auszuschließen, fordern wir die zukünftige Finanzierung aus allgemeinen Haushaltsmitteln! 

     

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    In welchen niedersächsischen Gemeinden wird noch die Strabs gezahlt und wo nicht? (Strabs-Atlas)

    Eine Liste der Gemeinden, wo die Strabs noch erhoben wird..


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    Können Kommunen mit defizitärem Haushalt überhaupt die Strabs abschaffen?

    Ja, laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg aus dem Jahr 2020 können verschuldete Kommunen die Strabs über Kredite finanzieren. Das Verwaltungsgericht Hannover hat dem zwar widersprochen, aber überlässt die Entscheidung den unteren Aufsichtsbehörden darüber zu entscheiden. Zurzeit wird parallel auch am Absatz 6 im Kommunalverfassungsgesetz gearbeitet um dies eventuell dahingehend anzupassen, dass dort für verschuldete Kommunen die Finanzierung über Kredite möglich gemacht wird.


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