Bedenken betroffener Anwohner wurden ins Genehmigungsverfahren zum Windpark eingebracht.

Pressemitteilung zur Sondersitzung
des Velpker Gemeinderates am 12. Januar
Das geplante Repowering des inzwischen 20 Jahre alten Windparks Papenrode/Bahrdorf (Foto oben) wurde im Velpker Ortsteil Meinkot zu einem emotionalen Thema. Repowering bedeutet, dass die vorhandenen 15 Windräder (ca. 100m) welche ca.7.000 Haushalte versorgen, durch 9 effektivere allerdings auch wesentlich höhere Windräder (ca. 250m) zu ersetzen. Zukünftig werden dann 39.500 Haushalte versorgt.

Die Interessengemeinschaft "Mensch und Natur" befürchtet Nachteile durch verstärkten Infraschall und fordert eine Höhenreduzierung der Windräder. Eine Sonderbehandlung im Bereich an der Straße Zum Hollen fordern Mitglieder der CDU-Fraktion. Der Bereich Zum Hollen ist ein allgemeines Wohngebiet soll aber wie ein reines Wohngebiet (eingeschränkte Nutzung für Gewerbe, Tierzucht, Sportbetrieb) behandelt werden. Die SPD hingegen setzt auf die Energiewende und den technischen Fortschritt, der im Zeichen des globalen Klimawandels zwingend notwendig ist. 

Die am 12.01.2022 stattgefundene Ratssitzung wurde von einzelnen Mitgliedern der CDU-Fraktion mit der Zielsetzung beantragt, dass die Gemeinde Velpke eine Stellungnahme im laufenden Genehmigungsverfahren einreicht. Dies ist übrigens für jede natürliche Person möglich und benötigt keinen Ratsbeschluss!

Ergebnisse der Ratssitzung:

  • Der Antrag der CDU-Fraktion, den Bereich Zum Hollen (Meinkot) wie ein reines Wohngebiet (eingeschränkte Nutzung für Gewerbe, Tierzucht, Sportbetrieb) zu behandeln um so eine Reduzierung der Schallgrenze zu erreichen, wurde seitens der SPD abgelehnt. Dies mit der Begründung, dass wir uns nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. 
  • Der Antrag der SPD zur Neuberechnung der Gesamtschallimmission resultierend aus der geplanten Erweiterung des Kiesabbaus und den neuen Windrädern nach dem Repowering wurde einstimmig angenommen.
So können die Bedenken Meinkoter Bürger*innen, dass es zu Überschreitungen von Grenzwerten kommen könnte, mit der geforderten Neuberechnung der Schallimissionen noch in das Verfahren einfließen.

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